Rechtsprechung
AG Recklinghausen, 30.04.2021 - 19 C 76/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Heinsberg, 13.06.2013 - 19 C 151/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Anwendbarkeit von niederländischem Recht …
Auszug aus AG Recklinghausen, 30.04.2021 - 19 C 76/19
Für die Ersatzfähigkeit des von dem deutschen Gutachter in Rechnung gestellten Betrags spricht zudem die Überlegung, dass es vor dem Hintergrund des absehbaren Zivilrechtsstreits vor einem deutschen Gericht sinnvoll war, das Gutachten eines ortsnahen Sachverständigen in deutscher Sprache anfertigen zu lassen, vgl. NJOZ 2014, 1612, beck-online.